Informationen für Angehörige
Die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst
Willkommen in unserem ambulanten Pflegedienst!
Wir wissen, dass die Entscheidung, eine Pflegeeinrichtung für Ihre Liebsten zu finden, eine bedeutende und emotionale Reise ist. Unser Ziel ist es, Ihnen diesen Weg so angenehm und transparent wie möglich zu gestalten. Auf dieser Seite möchten wir Ihnen einen klaren Überblick über den Prozess und die notwendigen Schritte geben, um die bestmögliche Betreuung für Ihre Angehörigen sicherzustellen.
Leistungsansprüche im Überblick
Diese Leistungsarten können Sie im Rahmen der Pflegegrade in Anspruch nehmen:
Sachleistungen
Sachleistungen
Der Betrag der Sachleistungen in dem jeweiligen Pflegegrad kann nur durch einen zugelassenen Pflegedienst zur direkten Abrechnung mit der Pflegekasse beansprucht werden.
Es können dabei erbrachte Leistungen aus den Bereichen
- Körperbezogenen Pflegemaßnahmen
- Pflegerische Betreuungsmaßnahmen
- Hilfen bei der Haushaltsführung
abgerechnet werden.
Dabei umfasst der monatliche Anspruch auf Sachleistungen:
(KEIN Anspruch auf Sachleistungen in Pflegegrad 1)
- für Pflegebedürftige des Pflegegrades 2 bis zu 761,- €,
- für Pflegebedürftige des Pflegegrades 3 bis zu 1.432,- €,
- für Pflegebedürftige des Pflegegrades 4 bis zu 1.778,- €,
- für Pflegebedürftige des Pflegegrades 5 bis zu 2.200,- €
Geldleistungen
Geldleistungen
Der Anspruch setzt voraus, dass der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld (Geldleistung) die erforderlichen körperbezogenen und pflegerischen Maßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung in geeigneter Weise selbst sicherstellt.
Das Pflegegeld ist kein Entgelt für erbrachte Pflegeleistungen, sondern eine Art Anerkennung für die Pflegeperson!
Hierfür umfasst der monatliche Anspruch auf Pflegegeld:
(KEIN Anspruch auf Geldleistungen in Pflegegrad 1)
- für Pflegebedürftige des Pflegegrades 2 bis zu 332,- €,
- für Pflegebedürftige des Pflegegrades 3 bis zu 573,- €,
- für Pflegebedürftige des Pflegegrades 4 bis zu 765,- €,
- für Pflegebedürftige des Pflegegrades 5 bis zu 947,- €
Pflegeberatung
Pflegeberatung
Pflegebedürftige der Grade 1-5 haben Anspruch auf umfassende Pflegeberatung.
Die Beratung erfolgt durch die Pflegekasse oder die Pflegestützpunkte gem. § 28 SGB XI (Pflegeberatung) oder durch einen zugelassenen Pflegedienst in Form der Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI.
Die Beratung kann zur Individualisierung auch direkt bei der pflegebedürftigen Person erfolgen.
Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel
Pflegebedürftige der Grade 1 – 5 können bei Bedarf Pflegehilfsmittel beantragen.
Als solche gelten z.B. ein Pflegebett, Toilettenhilfen, ein Rollstuhl, Gehhilfen, Umsetz- und Hebehilfen, Waschhilfen und Notrufsysteme.
Ebenso besteht der Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel in Höhe von bis zu 40,- € monatlich für z.B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Betteinlagen usw.
Entlastende Leistungen (SGB XI)
Entlastende Leistungen (SGB XI)
Pflegebedürftige der Grade 1-5 haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125,- € monatlich.
Dieser Betrag kann nicht ausbezahlt werden, sondern steht für entsprechende qualitätsgesicherte Leistungen zur Verfügung.
Dabei handelt es sich um Tätigkeiten, die nur von zugelassenen Pflegediensten zur Entlastung der Pflegenden erbracht werden können. Sie dienen der Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit des Pflegebedürftigen und werden z.B. in Form von Leistungen im Bereich der Beschäftigung, Beaufsichtigung oder der Haushaltsführung angeboten.
Nicht verbrauchte Ansprüche sparen sich dabei an und bleiben auch im 1. Halbjahr des Folgejahres nutzbar, verfallen aber am 30.06.!
Der Weg zu Ihren Leistungen
In einen Pflegegrad eingestuft zu werden, benötigt einige Schritte, die wir Ihnen nun vorstellen. Sie haben noch Fragen? Gerne klären wir diese in einem persönlichen Gespräch.
1. Antrag auf einen Pflegegrad
Um einen Antrag zu erhalten, genügt ein Anruf bei Ihrer Krankenkasse – hier ist Ihre Pflegekasse angegliedert. Man findet bei vielen Kranken- und Pflegekassen die Antragsformulare mittlerweile auch online auf den jeweiligen Internetseiten.
2. Besuch des Medizinischen Diensts
Nach erfolgtem Antrag meldet sich der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) bei Ihnen, um einen Termin zur Begutachtung zu vereinbaren. Bei dieser Begutachtung schätzt der MDK Ihren Grad der Selbständigkeit ein. Die Pflegekasse teilt Ihnen dann das Ergebnis in einem Bescheid mit.
3. Einstufungsergebnis
Ab dem Tag der Antragstellung stehen Ihnen, bei positiver Einstufung, die jeweiligen Leistungsbeträge aus dem festgestellten Pflegegrad zur Verfügung.
Auch die entstandenen Kosten eines Pflegedienstes werden ab dem Tag der Antragstellung bis zum jeweiligen Sachleistungs-Höchstbetrag von der Pflegekasse übernommen. Bei einer Ablehnung muss der Pflegedienst Ihnen die Leistungen privat in Rechnung stellen.
4. Unzufrieden mit dem Ergebnis?
Wenn Sie mit dem Ergebnis des Bescheids nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 28 Tagen zu widersprechen!
Wenn Sie Fragen zur Einstufung in die Pflegegrade haben oder Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, helfen wir Ihnen gerne dabei.